Sonntags / Feiertags, so wie Einsatz vor 6:00 h und nach 18:00 h, 50 % Zuschlag
Verwendung vorhandener Räumgeräte möglich, mitgebrachte Geräte nur mechanisch
Streugut ( nur Splitt ) kann geliefert werden und wird gesondert in Rechnung gestellt,
Aufnehmen und Entsorgen des Schnees kann übernommen werden und wird gesondert in Rechnung gestellt.
Die Kosten der hier angebotenen Dienstleistungen können teilweise steuerlich geltend gemacht werden und / oder werden unter
Umständen von den Sozialkassen übernommen.
Ein Klick auf “Kontakte” führt Sie zum passenden Ansprechpartner für Detailfragen, Terminvereinbarungen und zur
Auftragsannahme.
Die dort vertretenen Anbieter sind auch gern bei der Klärung von Fragen rund um das Thema “haushaltnahe
Dienstleistungen” oder bei gegebenen Falls notwendigen Antragstellungen behilflich